Wiener Ketzerverordnung
Wiener Ketzerverordnung:
§1) Im Land der Opferstöcke und Klingelbeutel dürfen Bettler nicht Betteln!
§2 Nur wer Geld zum vergolden seiner Prunkbauten braucht,
darf betteln!
Bild vergrössern: http://www.badhofer.com/stephansdom.jpg
hasko - am Dienstag, 7. Oktober 2003, 22:53 - Rubrik: Wiener Ketzerverordnung
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